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Code of Conduct - Verhaltenskodex

ALBROMET | Code of Conduct

Vorwort

Verantwortung zu leben, ist für ALBROMET seit jeher die Basis unserer Unternehmenskultur.

Gelebte Verantwortung bewirkt Vertrauen. Ein vertrauensvoller, wertschätzender Umgang mit allen Stakeholdern ist die Grundlage für unseren Erfolg – seit mehr als 26 Jahren. Das Compliance-Management stellt neben dem Qualitätsmanagement und dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement sowie dem Umweltschutz einen wichtigen Bereich unseres Unternehmens dar.

Mit diesem Code of Conduct (deutsch: Verhaltenskodex) wollen wir Regeln vorgeben, damit unser Handeln jederzeit einwandfrei, korrekt und vorbildlich ist. Neben dem Code of Conduct sollen unser ALBROMET-Selbstverständnis und unser Führungsverständnis unser Handeln bestimmen und unsere Unternehmenskultur prägen – zum Wohl unserer Mitarbeiter, unseres Unternehmens und aller Geschäftspartner.

 

ALBROMET GmbH

Geschäftsführerin

Andrea Bäring

 

Geltungsbereich

Dieser Code of Conduct gilt für die ALBROMET GmbH.

Die Einhaltung von Recht und Gesetz in unserem unternehmerischen Handeln ist für uns selbstverständlich. Verstöße hingegen sind nicht mit unseren Werten vereinbar, denn sie schaden dem Ruf unseres Unternehmens und können darüber hinaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Gesetz und Ethik

ALBROMET hat als europaweit agierendes Unternehmen vielfältige gesellschaftliche, politische und rechtliche Rahmenbedingungen im In- und Ausland zu beachten. Für uns ist es selbstverständlich, unsere Geschäfte in allen Ländern, in denen wir tätig sind, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu betreiben.

ALBROMET verpflichtet sich zur Einhaltung fairer, ethischer und transparenter Geschäftspraktiken. Wir kaufen keine Materialien und Dienstleistungen ein, die nicht nationalen oder internationalen Gesetzen und Konventionen entsprechen. Gleichzeitig verpflichten wir uns, Rohstoffe zu verwenden, die einen legalen und nachhaltigen Ursprung haben. So beziehen wir auch nicht wissentlich Rohstoffe aus Konfliktregionen („conflict minerals“).

ALBROMET legt besonderen Wert auf die Befolgung der gesetzlichen Regelungen zur Beschäftigung der Mitarbeiter und duldet weder illegale Beschäftigung noch Schwarzarbeit.

 

Verantwortung

ALBROMET räumt seinen Mitarbeitern so viel Eigenverantwortung wie möglich ein. Gleichzeitig stehen wir für die Einhaltung von Gesetzen und richten uns nach den Traumfirma-Prinzipien.

Unsere Führungskräfte sollen Ansprechpartner für die Beschäftigten sein: bei Fragen jeder Art, bei beruflichen und persönlichen Sorgen, bei Fragen, die die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen betreffen.

 

Zusammenarbeit

Unsere Mitarbeiter werden grundsätzlich auf Basis ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten ausgesucht und gefördert. Wir verurteilen jegliche Art von Diskriminierung, zum Beispiel durch Benachteiligung, Belästigung, Mobbing, Verleumdung – auch in sozialen Netzwerken – und fördern ein respektvolles, partnerschaftliches Miteinander.

Wir gewährleisten Chancengleichheit und Gleichbehandlung, ungeachtet ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Behinderung, Weltanschauung, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung oder sozialer Herkunft. Dies gilt auch für die politische Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht. Die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter liegen gemeinsam erstellten Firmenregeln zu Grunde.

 

Interessenkonflikte

ALBROMET vermeidet Interessenkonflikte wo immer möglich. Ebenso kümmern wir uns aktiv um die Bereinigung erkannter Interessenkonflikte. Dies gilt für unternehmensinterne Interessenkonflikte genauso wie für Interessenkonflikte gegenüber Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern. Von unseren Mitarbeitern erwarten wir, dass sie ihre ganze Arbeitskraft ALBROMET widmen und Nebentätigkeiten nur im rechtlich erlaubten bzw. arbeitsvertraglich geregelten Umfang aufnehmen.

 

Wettbewerb

Eine stabile geschäftliche Zusammenarbeit zum Nutzen aller kann es nur bei einem fairen Wettbewerb und strikter Einhaltung der Rechtsordnung geben. Daher verpflichtet sich ALBROMET, die nationalen und internationalen Regeln des fairen Wettbewerbs zu achten und einzuhalten und keine Handlungen vorzunehmen, die gegen das Kartellrecht verstoßen. Wir geben keine Scheinangebote ab, führen weder Gespräche mit Wettbewerbern über Preise, Kapazitäten oder Wettbewerbsverzicht, noch treffen wir Absprachen zur Aufteilung von Kunden, Gebieten oder Produktionsprogrammen.

Unsere Vereinbarungen mit Kunden und Lieferanten sind vollständig und eindeutig, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen werden dokumentiert. Dies trifft auch auf Regelungen zur Zahlung von Boni, Gutschriften, Provisionen zu. Wir wählen unsere Lieferanten allein auf wettbewerblicher Basis nach Abgleich von Preis, Qualität, Zuverlässigkeit, Leistung und Eignung der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen aus.

 

Vermeidung von Korruption

Wir verurteilen jegliche aktive und passive Bestechung sowie den Versuch derselben. Geschenke, Gefälligkeiten, Bewirtungen, Unterhaltungsangebote sowie sonstige Vergünstigungen werden nur gewährt oder angenommen, solange diese im Rahmen des gesetzlich Erlaubten bleiben oder wenn sie nicht den Rahmen der geschäftlichen Gepflogenheiten in der betreffenden Region überschreiten und zugleich keinen unangemessen hohen Wert besitzen und keine Bestechung darstellen.

 

Zoll- und Außenwirtschaft

Bei Kauf, Herstellung oder Vermarktung von Gütern oder bei Transfer oder Erwerb von Technologien werden alle Kontrollvorschriften von ALBROMET befolgt. Vor jeglicher Versendung oder Ausfuhr werden die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Endverbrauchserklärungen abgegeben oder von ALBROMET freiwillig bereitgestellt.

ALBROMET hält alle anwendbaren Außenwirtschafts- und Zollvorschriften ein.

 

Umweltschutz und Nachhaltigkeit

ALBROMET hat das Ziel, die Umweltverträglichkeit ihrer Geschäftstätigkeit fortlaufend zu verbessern und dabei die Rohstoffe und die Umwelt schonend und verantwortungsvoll zu nutzen. Für ALBROMET ist es selbstverständlich, dass sie die nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz einhält oder übertrifft. Wir unterstützen umweltbewusstes Handeln der Mitarbeiter. Ein effizientes Recycling System sowie zugelassene Entsorger und ein moderner energieschonender Maschinenpark sind Voraussetzung für umweltgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften.

 

Verschwiegenheit und Datenschutz

Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die nicht frei zugänglich sind. Es handelt sich dabei um Unternehmensvermögen, weshalb jede unbefugte Weitergabe die Interessen von ALBROMET oder von für uns tätigen Dritten schädigen könnte. In gleicher Weise, wie wir nicht öffentliche Daten vertraulich behandeln, respektieren und schützen wir vertrauliche Informationen unserer Kunden, sowie von Dritten.

ALBROMET bekennt sich dazu, mit allen personenbezogenen Daten verantwortungsvoll, mit gebotener Sorgfalt und unter Befolgung geltender Datenschutzbestimmungen umzugehen. Die direkte oder indirekte Nutzung vertraulicher Geschäftsinformationen während und nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum persönlichen Vorteil, zum Vorteil Dritter oder zum Nachteil von ALBROMET und seiner Kunden ist untersagt.

Die Vorgehensweise wird in der ALBROMET Datenschutzerklärung behandelt (www.albromet.de/de/datenschutz)

 

Verletzung des Kodexes

ALBROMET behält sich das Recht vor, Verstöße gegen diesen Kodex zu untersuchen und mit angemessenen Konsequenzen im Rahmen der betrieblichen und gesetzlichen Regelungen zu ahnden.

 

Hinweisgebersystem

ALBROMET stellt es seinen Mitarbeitern frei, sich mit Anliegen jedweder Art an die zugeordnete Führungskraft zu wenden, offen oder anonym, persönlich, elektronisch, schriftlich oder telefonisch.

 

Hinweis: Mit Rücksicht auf die Lesbarkeit verzichten wir auf die Geschlechterunterscheidung in dieser Veröffentlichung.



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